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Grunderwerbsteuer was Käufer bei Immobilienkäufen beachten müssen

Grunderwerbsteuer was Käufer bei Immobilienkäufen beachten müssen

Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, steht schnell vor einer Steuer, die im Kaufvertrag oft unterschätzt wird: der Grunderwerbsteuer. Was Käufer bei Immobilienkäufen beachten müssen, geht weit über den reinen Steuersatz hinaus. Die Steuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie an und wird vom Finanzamt eingefordert, bevor der Notar die Eigentumsübertragung ins Grundbuch einträgt. Wer sich nicht rechtzeitig informiert, riskiert Zahlungsverzug, Bußgelder oder sogar den Verlust des Kaufobjekts. Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland erheblich und kann einen signifikanten Teil der Kaufnebenkosten ausmachen. Dieser Überblick erklärt, wie die Steuer funktioniert, welche Steuersätze gelten und welche Pflichten Käufer konkret erfüllen müssen.

Was die Grunderwerbsteuer bedeutet und wie sie funktioniert

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Grundstücken und Immobilien in Deutschland. Sie entsteht mit Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags und wird auf den vereinbarten Kaufpreis berechnet. Das Finanzamt stellt nach der Beurkundung einen Steuerbescheid aus, den der Käufer begleichen muss, bevor die Eintragung im Grundbuch erfolgen kann.

Der Steuerbetrag ergibt sich aus dem Kaufpreis multipliziert mit dem jeweiligen Steuersatz des Bundeslandes. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro und einem Satz von 5 Prozent ergibt das 20.000 Euro Grunderwerbsteuer — eine Summe, die Käufer liquide vorhalten müssen. Die Steuer ist nicht finanzierbar über ein Hypothekendarlehen, sie muss aus Eigenkapital bezahlt werden.

Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) regelt bundesweit den Rahmen, doch die Festlegung des Steuersatzes liegt seit 2006 bei den Bundesländern. Das führt zu erheblichen Unterschieden zwischen Bayern mit 3,5 Prozent und Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen mit 6,5 Prozent. Käufer sollten diesen Faktor bereits bei der Budgetplanung einkalkulieren.

Bestimmte Transaktionen sind von der Steuer ausgenommen. Käufe unter 10.000 Euro Gesamtwert bleiben steuerfrei. Ebenso sind Übertragungen zwischen engen Familienmitgliedern — Eheleute, Kinder, Eltern — grundsätzlich befreit. Diese Ausnahmen gelten jedoch nicht automatisch; sie müssen gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.

Der Notar spielt eine zentrale Rolle im Prozess. Er ist gesetzlich verpflichtet, den Kaufvertrag dem zuständigen Finanzamt zu melden. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die keine Grundbucheintragung möglich ist. Der Käufer bleibt bis dahin rechtlich nicht als Eigentümer eingetragen.

Steuersätze im Bundesländervergleich

Deutschland hat kein einheitliches System bei der Grunderwerbsteuer. Seit der Föderalismusreform legen die 16 Bundesländer ihre Sätze eigenständig fest. Das führt zu einer Spanne von 3,5 bis 6,5 Prozent, die für Käufer je nach Standort erhebliche finanzielle Konsequenzen hat. Wer zwischen zwei Bundesländern wählen kann, sollte diesen Faktor in seine Standortentscheidung einbeziehen.

Bundesland Steuersatz Steuer bei 400.000 € Kaufpreis
Bayern 3,5 % 14.000 €
Sachsen 3,5 % 14.000 €
Hamburg 4,5 % 18.000 €
Baden-Württemberg 5,0 % 20.000 €
Berlin 6,0 % 24.000 €
Brandenburg 6,5 % 26.000 €
Nordrhein-Westfalen 6,5 % 26.000 €
Schleswig-Holstein 6,5 % 26.000 €
Thüringen 6,5 % 26.000 €
Saarland 6,5 % 26.000 €

Die Differenz zwischen dem günstigsten und teuersten Bundesland beträgt bei einem 400.000-Euro-Objekt satte 12.000 Euro. Für Käufer in Grenzregionen, etwa zwischen Bayern und Thüringen oder zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein, kann die Standortwahl direkt mit der Steuerlast zusammenhängen. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Übersichten zu den geltenden Sätzen.

Mehrere Bundesländer haben in den letzten Jahren ihre Sätze angehoben. Brandenburg erhöhte von 5,0 auf 6,5 Prozent, Thüringen von 5,0 auf 6,5 Prozent. Käufer sollten daher immer den aktuell gültigen Satz beim zuständigen Finanzamt oder über die offizielle Landesseite prüfen, da sich die Gesetzeslage ändern kann.

Was Käufer vor dem Notartermin konkret regeln müssen

Viele Käufer unterschätzen die zeitliche Abfolge rund um die Grunderwerbsteuer. Nach der notariellen Beurkundung hat das Finanzamt in der Regel einen Monat Zeit, den Steuerbescheid zuzustellen. Der Käufer muss die Steuer dann innerhalb der im Bescheid genannten Frist begleichen, üblicherweise innerhalb eines Monats nach Bescheiddatum.

Wer die Zahlungsfrist versäumt, riskiert Säumniszuschläge von 1 Prozent pro angefangenem Monat auf den ausstehenden Betrag. Das klingt gering, summiert sich aber bei hohen Steuersummen schnell. Käufer sollten die Liquidität für die Grunderwerbsteuer daher nicht im Finanzierungsplan vergessen, sondern explizit als Eigenkapitalposition einplanen.

Vor dem Notartermin lohnt es sich, gemeinsam mit einem Steuerberater zu prüfen, ob Steuerbefreiungen oder Vergünstigungen in Frage kommen. Familiäre Übertragungen, Erbschaftsfälle oder bestimmte Umstrukturierungen im Rahmen einer GmbH oder GbR können unter Umständen von der Steuer befreit sein. Diese Prüfung muss vor Vertragsschluss erfolgen, nicht danach.

Käufer sollten außerdem darauf achten, was im Kaufvertrag als Kaufpreis ausgewiesen wird. Werden Inventar oder Möbel separat im Vertrag aufgeführt und bewertet, mindert das unter Umständen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Das Finanzamt prüft solche Gestaltungen allerdings genau und erkennt sie nur an, wenn die Bewertungen marktüblich und nachvollziehbar sind.

Der Notar erklärt zwar die rechtliche Seite des Kaufvertrags, übernimmt aber keine steuerliche Beratung. Käufer sind gut beraten, einen unabhängigen Steuerberater hinzuzuziehen, der den Vertragsentwurf vor der Unterzeichnung auf steuerliche Optimierungsmöglichkeiten prüft. Plattformen wie ImmobilienScout24 bieten zwar allgemeine Informationen, ersetzen jedoch keine individuelle Beratung.

Typische Fehler beim Immobilienkauf, die die Steuerlast erhöhen

Ein verbreiteter Fehler ist die Zusammenfassung von Kaufpreis und Maklercourtage in einer einzigen Vertragsposition. Wird die Maklerprovision im notariellen Kaufvertrag als Teil des Gesamtpreises aufgeführt, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer entsprechend. Die Maklergebühr sollte daher stets in einem separaten Maklervertrag geregelt werden.

Ähnlich problematisch ist es, wenn Käufer und Verkäufer vereinbaren, dass der Käufer bestimmte Verbindlichkeiten des Verkäufers übernimmt, etwa ausstehende Erschließungskosten oder Hypotheken. Diese Übernahmen erhöhen die steuerliche Gegenleistung und damit die Grunderwerbsteuer, auch wenn der nominale Kaufpreis niedriger erscheint.

Ein weiterer Fehler betrifft den Share Deal bei Kapitalgesellschaften. Wer Anteile an einer Gesellschaft kauft, die eine Immobilie hält, kann unter bestimmten Umständen die Grunderwerbsteuer vermeiden. Das Finanzamt hat diese Gestaltungen jedoch im Blick und hat die gesetzlichen Grenzen zuletzt verschärft. Seit 2021 gilt: Ab einem Anteilserwerb von 90 Prozent innerhalb von zehn Jahren fällt Grunderwerbsteuer an. Käufer, die solche Konstruktionen erwägen, brauchen zwingend rechtliche und steuerliche Begleitung.

Manche Käufer versuchen, den Kaufpreis im Vertrag künstlich niedrig anzusetzen und den Rest bar zu bezahlen. Das ist Steuerhinterziehung. Das Finanzamt vergleicht den beurkundeten Kaufpreis mit Marktpreisen vergleichbarer Objekte und kann eine abweichende Bemessungsgrundlage ansetzen. Die Konsequenzen reichen von Steuernachzahlungen bis zu strafrechtlichen Ermittlungen.

Grunderwerbsteuer richtig in die Gesamtfinanzierung einbetten

Die Grunderwerbsteuer ist nur eine von mehreren Kaufnebenkosten, die Käufer einkalkulieren müssen. Notar- und Grundbuchkosten (rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises) sowie eine etwaige Maklercourtage (bis zu 3,57 Prozent je Seite) kommen hinzu. In Summe können die Nebenkosten 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen — ein Betrag, der vollständig aus Eigenkapital finanziert werden muss.

Banken akzeptieren die Nebenkosten in der Regel nicht als Teil der Finanzierung. Käufer, die ihr Eigenkapital vollständig für den Kaufpreis einsetzen wollen, stehen dann vor einem Liquiditätsproblem. Eine solide Finanzierungsplanung berücksichtigt die Grunderwerbsteuer daher als feste Eigenkapitalkomponente, nicht als optionalen Posten.

Für Erstkäufer gibt es in einigen Bundesländern Überlegungen zu Freibeträgen oder reduzierten Sätzen. Sachsen-Anhalt und Sachsen haben entsprechende Modelle diskutiert, konkrete bundesweite Regelungen existieren bislang nicht. Käufer sollten die aktuellen Förderprogramme ihres Bundeslandes beim zuständigen Förderinstitut abfragen, da sich die Lage regelmäßig ändert.

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt, kann die Grunderwerbsteuer steuerlich geltend machen. Sie gehört zu den Anschaffungskosten des Objekts und erhöht damit den abschreibungsfähigen Gesamtwert. Bei vermieteten Immobilien wirkt sich das langfristig positiv auf die steuerliche Belastung aus. Eigennutzer hingegen haben diese Möglichkeit nicht — für sie bleibt die Grunderwerbsteuer ein reiner Kostenfaktor ohne steuerliche Gegenwirkung.

Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Immobiliensteuerberater vor dem Kauf zahlt sich fast immer aus. Wer die Grunderwerbsteuer, die Finanzierungsstruktur und den Kaufvertrag gemeinsam mit Fachleuten durchgeht, vermeidet teure Fehler und kann die Gesamtlast legal minimieren.

Redactie Preise Immo

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