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Notar und Kaufvertrag was Sie bei Immobilienkäufen beachten sollten

Notar und Kaufvertrag was Sie bei Immobilienkäufen beachten sollten

Wer eine Immobilie kauft, steht schnell vor einer Flut an Begriffen, Fristen und rechtlichen Pflichten. Notar und Kaufvertrag sind dabei die zwei Säulen, auf denen jede Transaktion ruht — wer sie versteht, trifft bessere Entscheidungen. Was Sie bei Immobilienkäufen beachten sollten, beginnt lange vor der Unterschrift: bei der Wahl des Notars, beim genauen Lesen des Vertragsentwurfs und beim Verständnis der anfallenden Kosten. In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie ist der Kauf schlicht nichtig. Käufer und Verkäufer sind gleichermaßen auf die Expertise eines zugelassenen Notars angewiesen, der den gesamten Vorgang rechtssicher gestaltet. Dieser Text gibt Ihnen einen klaren Überblick über alle Schritte, Kosten und Fallstricke.

Die Aufgaben des Notars bei einer Immobilientransaktion

Der Notar ist ein öffentliches Amt. Er handelt nicht für Käufer oder Verkäufer, sondern für beide Seiten gleichermaßen neutral. Seine Kernaufgabe besteht darin, den Kaufvertrag rechtssicher zu beurkunden und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Ohne diese Beurkundung kann keine Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen werden.

Vor der eigentlichen Beurkundung prüft der Notar eine Reihe von Unterlagen. Er fordert einen aktuellen Grundbuchauszug an, prüft bestehende Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden und klärt, ob Vorkaufsrechte Dritter bestehen. Letzteres ist besonders bei Wohnungseigentum relevant, wo Mieter unter bestimmten Bedingungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht genießen.

Der Notar entwirft den Kaufvertrag auf Basis der Angaben beider Parteien. Er verschickt den Entwurf in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin, damit beide Seiten ausreichend Zeit haben, den Text zu prüfen. Bei der Beurkundung liest er den gesamten Vertrag laut vor und erläutert unklare Passagen. Unterschriften ohne Verständnis sind in seinem Amt nicht vorgesehen.

Nach der Beurkundung übernimmt der Notar weitere Aufgaben. Er beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer vorläufig absichert, bevor die vollständige Eigentumsumschreibung erfolgt. Er holt behördliche Genehmigungen ein, informiert das Finanzamt über den Kauf und veranlasst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer die endgültige Umschreibung. Der gesamte Prozess dauert je nach Bundesland und Behördenauslastung zwischen sechs Wochen und mehreren Monaten.

Ein häufiger Irrtum: Käufer glauben, der Notar prüfe die Bausubstanz oder den Zustand der Immobilie. Das tut er nicht. Er prüft ausschließlich die rechtliche Seite der Transaktion. Technische Mängel, versteckte Schäden oder bauliche Abweichungen fallen in den Verantwortungsbereich des Käufers, der sich dafür an einen unabhängigen Sachverständigen wenden sollte.

Was der Kaufvertrag zwingend enthalten muss

Der Kaufvertrag bei einer Immobilientransaktion ist kein Standarddokument von der Stange. Er muss präzise auf das konkrete Objekt und die Vereinbarungen der Parteien zugeschnitten sein. Fehlen wesentliche Elemente, kann der Vertrag anfechtbar oder sogar nichtig sein.

Zu den Pflichtangaben gehören die genaue Bezeichnung des Kaufobjekts mit Flurstück, Gemarkung und Grundbuchnummer, der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten sowie die Angaben zu bestehenden Belastungen. Auch Regelungen zur Übergabe, zum Übergabedatum und zum Zustand der Immobilie müssen klar formuliert sein.

Besonders aufmerksam sollten Käufer den Abschnitt zur Gewährleistung lesen. Bei privaten Verkäufern wird die Gewährleistung häufig weitgehend ausgeschlossen. Das bedeutet: Tauchen nach dem Kauf Mängel auf, hat der Käufer in der Regel keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Preisminderung. Ausnahmen bestehen bei arglistig verschwiegenen Mängeln, die der Verkäufer kannte und bewusst nicht offenbart hat.

Finanzierungsklauseln sind ein weiterer sensibler Punkt. Wer den Kauf über ein Bankdarlehen finanziert, sollte im Vertrag eine Rücktrittsklausel für den Fall einer Kreditablehnung verankern. Ohne diese Klausel riskiert der Käufer eine Vertragsstrafe, wenn die Finanzierung scheitert. Die Bearbeitungsdauer für einen Kreditantrag beträgt im Durchschnitt 30 bis 45 Tage, was bei der Terminplanung berücksichtigt werden muss.

Enthält das Objekt Inventar, das mitverkauft wird — Einbauküche, Gartengeräte, Heizungsanlage — sollte dies im Vertrag explizit aufgelistet und bewertet werden. Eine gesonderte Ausweisung kann zudem die Grunderwerbsteuerbasis reduzieren, da bewegliche Gegenstände nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen. Dieser Punkt wird von vielen Käufern unterschätzt.

Kosten, die beim Immobilienkauf anfallen

Die reinen Notarkosten in Deutschland richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind damit gesetzlich festgelegt. Sie betragen je nach Kaufpreis und Leistungsumfang typischerweise zwischen 1,0 und 1,5 Prozent des beurkundeten Kaufpreises. Hinzu kommen Gerichtsgebühren für die Grundbucheintragung.

Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland erheblich. Sie liegt zwischen 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen und 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro macht dieser Unterschied bis zu 12.000 Euro aus. Diese Steuer muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Beurkundung bezahlt werden.

Wird die Immobilie über eine Maklerfirma vermittelt, fällt seit Dezember 2020 nach dem reformierten Maklerrecht eine geteilte Provision an. Käufer und Verkäufer tragen die Courtage zu gleichen Teilen, sofern der Makler von beiden Seiten beauftragt wurde. Die übliche Gesamtprovision liegt zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

Wer eine Baufinanzierung aufnimmt, muss zudem Zinskosten einkalkulieren. Im Jahr 2023 lagen die durchschnittlichen Zinssätze für Immobiliendarlehen je nach Laufzeit und Bonität zwischen 3,5 und 4,5 Prozent — deutlich höher als in den Vorjahren. Eine Zinsbindung von zehn Jahren gibt Planungssicherheit, schränkt aber die Flexibilität ein. Bereitstellungszinsen fallen an, wenn das Darlehen nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen wird.

Alle Nebenkosten zusammengerechnet — Notargebühren, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision und eventuelle Gutachterkosten — ergeben in der Regel 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Diese Summe muss aus Eigenkapital finanziert werden, da Banken sie in der Regel nicht beleihen. Wer diesen Puffer nicht einplant, gerät schnell in Finanzierungsnot.

Praktische Hinweise, um typische Fehler zu vermeiden

Viele Käufer unterschätzen die Vorbereitungsphase. Wer erst beim Notartermin zum ersten Mal den Vertragsentwurf liest, setzt sich unnötigem Druck aus. Der Vertragsentwurf sollte mit ausreichend Vorlauf geprüft werden, idealerweise mit Unterstützung eines unabhängigen Rechtsanwalts oder eines auf Immobilienrecht spezialisierten Fachmanns.

Folgende Punkte sollten vor der Beurkundung geprüft und geklärt sein:

  • Aktueller Grundbuchauszug anfordern und auf Belastungen, Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechte prüfen
  • Baugenehmigungen und Bebauungspläne beim zuständigen Baurechtsamt einsehen
  • Energieausweis (EnEV-konform) vom Verkäufer anfordern — er ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Zustand der Immobilie durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen
  • Finanzierungszusage der Bank schriftlich vorliegen haben, bevor der Notartermin vereinbart wird
  • Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Mängelliste für den Tag der Schlüsselübergabe vorbereiten

Ein häufiger Fehler liegt im Umgang mit mündlichen Zusagen des Verkäufers. Was nicht im Kaufvertrag steht, ist rechtlich nicht bindend. Verspricht der Verkäufer mündlich, bestimmte Reparaturen vor dem Einzug zu erledigen, hat der Käufer ohne schriftliche Fixierung keinen Anspruch darauf. Alles Wesentliche gehört in den Vertrag.

Käufer sollten außerdem prüfen, ob die Immobilie vermietet ist. Ein Mietverhältnis geht beim Kauf automatisch auf den neuen Eigentümer über. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" gilt in Deutschland uneingeschränkt. Wer selbst einziehen möchte, muss eine ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen und dabei gesetzliche Fristen einhalten, die je nach Mietdauer bis zu neun Monate betragen können.

Was Sie beim Abschluss wirklich schützt

Ein reibungsloser Immobilienkauf hängt nicht vom Zufall ab. Er ergibt sich aus gründlicher Vorbereitung, dem richtigen Umgang mit dem Notar und Kaufvertrag und einem realistischen Blick auf alle anfallenden Kosten. Wer frühzeitig handelt, vermeidet die meisten Probleme.

Die Wahl des Notars liegt grundsätzlich beim Käufer, da dieser die Notargebühren trägt. Es empfiehlt sich, einen Notar zu wählen, der Erfahrung mit Immobilientransaktionen in der jeweiligen Region hat und bereit ist, Fragen vorab zu beantworten. Die Bundesnotarkammer bietet eine offizielle Suchfunktion unter notarkammer.de an.

Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte zusätzlich die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen lesen. Darin finden sich Hinweise auf geplante Sonderumlagen, laufende Rechtsstreitigkeiten der Gemeinschaft oder anstehende Instandhaltungsmaßnahmen, die den Käufer nach Erwerb finanziell belasten können.

Bei Neubauprojekten gelten besondere Regelungen nach der VEFA (Vertrag über den Kauf einer noch zu errichtenden Immobilie). Hier sind Abschlagszahlungen nach Baufortschritt üblich, und der Käufer hat spezifische Gewährleistungsrechte gegenüber dem Bauträger. Diese Verträge sind komplex und sollten vor Unterzeichnung zwingend anwaltlich geprüft werden.

Wer alle diese Aspekte im Blick behält, trifft beim Immobilienkauf keine blinden Entscheidungen. Der Kaufvertrag ist kein bürokratisches Formular, sondern das rechtliche Fundament eines der größten finanziellen Schritte im Leben. Ihn zu verstehen, ist keine Option — es ist Pflicht.

Redactie Preise Immo

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